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Allgemeine Hinweise

Risse in Bauteilen, Putzen etc. die aufgrund der bauphysikalischen Eigenschaften der Baustoffe (wie Kriechen und Schwinden) entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel.

Änderungen, die keine Qualitätsminderung und bauliche Nachteile mit sich bringen, sowie Änderungen bedingt durch Auflagen der Genehmigungsbehörden, ebenso der Austausch der Baumaterialien durch gleichwertige bleiben vorbehalten.

Im Bezug auf Wärme- und Schallschutz gelten ausschließlich die DIN –Mindestwerte als zugesichert, auch wenn aus der Baubeschreibung, den Plänen und den vertraglichen Vereinbarungen höhere Werte abgeleitet werden können. Wenn der Kunde besonderen Schallschutz in Küchen oder Bädern wünscht, muss dies gesondert vereinbart werden. Dies gilt auch für den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109.

Für Anlagenteile, für die üblicherweise eine regelmäßige Wartung erfolgen muss, ist diese von der Verwaltung auszuführen bzw. ein Wartungsvertrag abzuschließen (insbesondere Heizung, Tauchpumpen und sonstige maschinellen Einrichtungen). Bei Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften erlischt unter Umständen die Garantie.

In einigen Küchen, Bädern und WC’s können die nach DIN 18022 empfohlenen Mindestabstände zwischen den Stellflächen von Küchen/ Sanitäreinrichtungen und gegenüberliegenden Stellflächen und Wänden nicht ganz eingehalten werden.

Die Formulierungen „oder“ bzw. „es bleibt vorbehalten“ oder ähnlich sagen aus, dass sich der Verkäufer die Möglichkeit offen hält, zwischen verschiedenen Alternativen zu wählen.

Die Lage von Anschlüssen ( z.B. Spüle in der Küche, Waschmaschinenstellplatz usw.) und sanitären Einrichtungsgegenständen dient nur der Orientierung und kann während der Bauphase noch verändert werden. Die Lage dieser wird in der Ausführungsplanung festgelegt. Auf Wunsch kann diese der Käufer einsehen und Änderungen als Sonderwünsche vereinbaren. Grundriss Änderungen im Bereich von nicht tragenden Wänden sind in der Planungsphase noch möglich. Individuelle Raumaufteilungen sind somit nach Absprache mit dem Bauträger vor der Rohbauphase möglich.

Entgegen der DIN können Absperrventile bzw. Putzöffnungen von Ver- Entsorgungs-, und Heizleitungen ggf. auch in Kellerabteilen liegen, die zum Sondereigentum gehören. Für Kontroll-, Reparatur-, und Kundendienstarbeiten ist deren Zugang während der üblichen Geschäftszeichen nach Vereinbarungen zu ermöglichen.

Das gleiche gilt, falls der Zugang zum Dach über eine Wohnung im Dachgeschoss erfolgt. Dann ist dem Kaminkehrer bzw. anderen Handwerkern entsprechend Zutritt zu gewähren.

Die Müllcontainer und die Postanschlüsse sind durch die Wohnungseigentümer /-gemeinschaft auf ihre Kosten zu bestellen.

Wohnungen, Sonder- und Gemeinschaftseigentum werden besenrein übergeben. Fenster, Fliesen und sonstige Oberflächen bedürfen noch einer Reinigung durch die Käufer vor Ingebrauchnahme.

In einem Neubau entweicht Feuchtigkeit innerhalb der ersten Jahre. Auf ausreichende Lüftung (Stoßlüftung) und Heizung ist besonders zu achten, da ansonsten Schimmelbildung (trotz bester Wärmeisolierung) auftreten kann. Bei Möbelstücken an Außenwänden, insbesondere an der Anbauwand ist auf einen ausreichen Abstand (ca. 15 cm) zu achten, damit eine gute Hinterlüftung stattfinden kann. Die abgebildeten Armaturen, Türen etc. entsprechen nicht der Ausführung, sind aber der Abbildung ähnlich.